Sie benötigen eine amtlich beglaubigte Übersetzung Französisch - Deutsch, Englisch - Deutsch oder umgekehrt?

Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse! Als vereidigte Übersetzerin für die französische und englische Sprache bin ich befugt, amtlich beglaubigte Übersetzungen für die Sprachenpaare Französisch – Deutsch, Deutsch – Französisch, Englisch – Deutsch und Deutsch – Englisch anzufertigen – sei es eine beglaubigte Übersetzung einer öffentlichen Urkunde (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.), einer Privaturkunde oder eines sonstigen öffentlichen oder privaten Dokuments. Ich stelle sowohl für Privatkunden als auch für Firmenkunden beglaubigte Übersetzungen aus. Meine beglaubigten Übersetzungen haben weltweite Gültigkeit.

Beglaubigte Übersetzung für Privatkunden | Beispiele

Beispiele von Urkunden, die ich regelmäßig für Privatkunden in beglaubigter Form übersetze:
– Geburtsurkunden
– Heiratsurkunden
– Testamente
– Sterbeurkunden
– Schenkungsurkunden
– Vollmachten
– Meldebescheinigungen
– Diplome, Zeugnisse und Zertifikate (Bachelorzeugnis, Masterzeugnis, Transcripts of Records, Arbeitszeugnisse, Abizeugnis usw.)
– Führungszeugnisse
– Führerscheine
– Verträge (Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Ehevertrag, Mietvertrag usw.)
– Gehaltsabrechnungen / Lohnabrechnungen
– Urteile und gerichtliche Beschlüsse

Ihr Anliegen ist nicht unter den aufgelisteten Dokumenten? Kontaktieren Sie mich gerne für Ihre individuelle Übersetzungsanfrage.

Beglaubigte Übersetzung für Firmenkunden | Beispiele

Beispiele von Dokumenten und Unterlagen, die häufig von Firmenkunden als beglaubigte Übersetzung angefordert werden:
– Handelsregisterauszüge
– Satzungen
– Buchhaltungs- und Steuerunterlagen
– Verträge
– Zolldokumente

Was ist eigentlich eine beglaubigte Übersetzung?

Eine amtlich beglaubigte Übersetzung (auch bestätigte Übersetzung genannt) von ausländischen Dokumenten, öffentlichen Urkunden oder privaten Urkunden wird in der Regel zur Vorlage bei Gerichten, Ämtern, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten oder Krankenkassen benötigt.

Als vereidigte Übersetzerin versehe ich die deutsche, französische oder englische Übersetzung zur Beglaubigung mit meiner Unterschrift, meinem Rundstempel und einem sog. Beglaubigungsvermerk (auch Bestätigungsvermerk), in dem die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt wird.

Wer darf beglaubigen?

Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten und vereidigten Übersetzern ausgestellt werden. Nicht jeder Übersetzer kann vereidigt, ermächtigt bzw. beeidigt werden (die drei Begriffe bedeuten ein und dasselbe und werden je nach Bundesland unterschiedlich verwendet). Je nach Bundesland sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Insbesondere müssen in der Regel Nachweise über ein entsprechendes Hochschulstudium sowie Nachweise über die sichere Beherrschung der deutschen Rechtssprache und Gerichts- und Behördenterminologie erbracht werden. Eine Vereidigung, Ermächtigung bzw. Beeidigung ist daher auch immer ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines Übersetzers.

Nähere Informationen zu meiner Ermächtigung als Übersetzerin für Französisch und Englisch durch das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein finden Sie unter Profil.

Preise und Konditionen | Beglaubigte Übersetzung Deutsch - Französisch - Englisch

Gemäß § 11 des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) berechne ich den Preis für beglaubigte Übersetzungen nach Anzahl der Normzeilen (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) im Ausgangstext. Je nach Schwierigkeitsgrad, Dateiformat, Layout und Lieferfrist liegt der Normzeilenpreis zwischen 1,80 € – 2,10 € zzgl. MwSt.

Für bestimmte Standardurkunden biete ich Pauschalpreise an.

Mindestauftragswert
Der Mindestauftragswert beträgt 45,00 € zzgl. MwSt.

Feiertage und Wochende
Arbeit am Wochenende, an Feiertagen oder nach Feierabend ist möglich. Hierfür fällt ein Zuschlag von 50 % an.

Jana Rosenboom - Übersetzerin Dolmetscherin Französisch Englisch Deutsch

Jana Rosenboom

Vereidigte Übersetzerin (M.A.)
&
Verhandlungsdolmetscherin

Tel.: +49 (0)176 78757580
info@rosenboom-translations.com

Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot. Hierzu senden Sie mir bitte eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular unter folgendem Link.

Als beim Oberlandesgericht Schleswig-Holstein vereidigter Übersetzer Französisch Deutsch und  vereidigter Übersetzer Englisch Deutsch bin ich berechtigt, beglaubigte Übersetzungen Französisch Deutsch und beglaubigte Übersetzungen Englisch Deutsch anzufertigen. Ob Ehevertrag, Arbeitsvertrag, Zeugnis, Gerichtsurteil, Führerschein, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Versicherungsbescheinigung oder sonstige Urkunden, in meinem Übersetzungsbüro in Hamburg ist Ihre beglaubigte Übersetzung Französisch Deutsch bzw. Ihre beglaubigte Übersetzung Englisch Deutsch in guten Händen.